Donnerstag, 21. Februar 2008
Der Öffentlichkeitsbegriff im § 86 StGB
52718860357, 14:18h
Ohne hier detailreiche auf eigene Jugendsünden eingehen zu wollen, so finde ich es doch eine erstaunliche Erkenntnis, daß "eine Schulklasse juristisch gesehen keine Öffentlichkeit darstell[t]." Sagt eine Staatsanwältin über einen Musiklehrer, der im Unterricht das Fahnenlied der HJ hatte anstimmen lassen. Wo man jetzt sofort an §86 StGB denken würde - aber der greift nicht, da, siehe oben, die Schulklasse nicht öffentlich ist. Auch die Elternvertreter äußern darüber Unverständnis.
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Mittwoch, 20. Februar 2008
Naturkatastrophe 2
52718860357, 12:06h
Wieder Spiegel Online:
(Screenshot: Spiegel Online, 20.02.2008, 11:00)
Und was steht im Artikel? "[USGS-]Angaben zufolge wurde eine Tsunami-Warnung mittlerweile aufgehoben." Aha.
(Screenshot: Spiegel Online, 20.02.2008, 11:00)
Und was steht im Artikel? "[USGS-]Angaben zufolge wurde eine Tsunami-Warnung mittlerweile aufgehoben." Aha.
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Samstag, 16. Februar 2008
TrueCrypt in überwachten Umgebungen
52718860357, 14:19h
Anläßlich eines Beitrags im Blog von Andrej H.s Lebensgefährtin, wo gegen die dort vermutlich stattfindende totale Überwachung TrueCrypt empfohlen wurde, hier dazu ein paar Gedanken.
TrueCrypt bietet durch seine offenen Quellen, die vielzahl an renomierten Mitarbeitern und die Verwendung standardisierter Algorithmen bei korrektem Gebrauch höchstmögliche Sicherheit. Entscheidender Punkt bei allen modernen Verfahren ist aber den Schlüssel zu schützen. In einer Umgebung, in der davon auszugehen ist, daß sämtliche Eingabe- und Ausgabegeräte abgehört werden (ja, das ist leicht möglich), kann dies aber nicht gewährleistet werden.
Der Einsatz von TrueCrypt oder anderer Verschlüsselungssoftware schützt also nicht vor Kenntnisnahme der verschlüsselten Daten durch den Überwacher.
TrueCrypt bietet durch seine offenen Quellen, die vielzahl an renomierten Mitarbeitern und die Verwendung standardisierter Algorithmen bei korrektem Gebrauch höchstmögliche Sicherheit. Entscheidender Punkt bei allen modernen Verfahren ist aber den Schlüssel zu schützen. In einer Umgebung, in der davon auszugehen ist, daß sämtliche Eingabe- und Ausgabegeräte abgehört werden (ja, das ist leicht möglich), kann dies aber nicht gewährleistet werden.
Der Einsatz von TrueCrypt oder anderer Verschlüsselungssoftware schützt also nicht vor Kenntnisnahme der verschlüsselten Daten durch den Überwacher.
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